McGyver (Gast) - 14. Nov, 01:41

...

Grins...
Darf ich als Apotheker auch die Polizei anrufen, wenn mich nachts im NOTdienst irgendein Pärchen rausklingelt, weil man JETZT unbedingt SOFORT Kondome braucht?
Oder wenn ich nachts wegen so Lulliwehwechen rausgeklingelt werde, weil man gerade in der Disco war und jetzt etwas trockene Augen hat (Ausschlafen würde da auch helfen...)?

Wie gesagt, NOTdienst: Antiobiotikasaft für ein 2jähriges Kind mit 40 °C Fieber ist okay, von mir auch auch gerne Schmerztabletten wegen Zahnschmerzen (obwohl das auch kein NOTfall ist)...

Darf ich da auch die Polizei holen? Dann mach ich das in Zukunft, weil ich will um die Uhrzeit auch schlafen, da ich am nächsten Tag wieder arbeiten muss... ;-)

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